„Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. […]

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Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden.

Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. Für Geldmarktfonds reicht ein Instrument aus.

Das Gesetz führt die infrage kommenden Instrumente abschließend auf, die selbst keineswegs neu, sondern seit Langem im Einsatz sind – etwa:

· Swing Pricing

· Dual Pricing

· Rücknahmebeschränkungen

Anleger können damit nun vor einer Zeichnung von Anteilen etwa an einem offenen Investment- oder Immobilienfonds erfahren, mit welchen Preisanpassungen oder Limitierungen sie im Liquiditätsstressfall rechnen müssen.

Überdies gilt für offene Immobilienfonds nun: Wenn sie innerhalb von fünf Jahren drei Mal die Rücknahme aussetzen, müssen sie abgewickelt werden.

„Ich halte die Neuregelung im Grundsatz für einen Gewinn für die Anleger“, kommentiert der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Ingo Janert im Finanzmagazin procontra.

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